Leben und Arbeiten in Tunesien
Nachfolgend haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Arbeitsaufnahme
Zur Aufnahme einer Arbeit in Tunesien wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese kann beantragt werden, sobald ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde. Ihr zukünftiger Arbeitgeber sollte hierbei behilflich sein. Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere auch im Tourismusbereich, da nachgewiesen werden muss, dass der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem tunesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann.
Weitergehende Auskünfte kann das tunesische Arbeitsministerium erteilen:
Ministère de l'Emploi
Bureau des Etrangers
10, Avenue Guled Haffouz
1005 Tunis
Tel.: 00216-71-798.196
Im Bundesverwaltungsamt werden länderkundliche Schriften erstellt, die ihre inhaltlichen Schwerpunkte in für Auswanderer und Auslandstätige besonders relevanten Bereichen haben.Diese Schriften können deutschlandweit über die Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige des Raphaels-Werkes, des Diakonischen Werkes und des Deutschen Roten Kreuzes gegen Schutzgebühr bezogen werden. Die Beratungsstellen bieten auch objektive und umfassende Beratung zu den Aussichten einer Auswanderung. Die Anschriften der Beratungsstellen und weitere Hinweise erhalten sie vom:
Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer
50728 Köln
Tel. +49 (0) 228 99-358-4999
Fax +49 (0) 228 99-358-4829
E-Mail: bva%27%bund%27%de,InfostelleAuswandern
Internet:
www.auswandern.bund.de
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des Auswärtigen Amts (entsprechende Links finden Sie in der rechten Randspalte). Diese dort aufgeführten Hinweise und Informationen werden bei Bedarf aktualisiert.
Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis, Tel.: 71-333.000, beantragt werden.
Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich.
Weitergehende Auskunft wird von dem tunesischen Innenministerium erteilt:
Ministère de l'Intérieur et du Développement local
Service des Etrangers
1, Avenue Habib Bourguiba
1001 Tunis
Tel.: 00216-71-333.000
Immobilienerwerb
Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Tunesien Immobilien, d.h. Land- oder Hausbesitz, erwerben. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Zum Abschluß eines rechtswirksamen Grundstückgeschäfts bedarf es der vorherigen Zustimmung des örtlich zuständigen Gouverneurs. Dessen Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner richterlichen Überprüfung. Wird diese vorherige Zustimmung nicht eingeholt, kann ein gültiger Kaufvertrag und ein Erwerb des Eigentums nicht zustande kommen, selbst wenn bereits Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet wurden.
Die Bearbeitungszeit des Genehmigungsverfahrens beträgt in der Regel mehrere Jahre.
Die Botschaft empfiehlt nachdrücklich, bei Grundstücksgeschäften einen tunesischen Anwalt zu konsultieren.
Kirchen in Tunesien
Es gibt katholische Kirchen in Tunis und in den grösseren Städten.
Informationen dazu unter www.diocesetunisie.org