A - Z Konsularservice der Botschaft Tunis

Das A bis Z des Konsularservices

Allgemeine Informationen

In Aufenthalts- und Zollfragen über Tunesien erteilt das ONTT (Office National du Tourisme Tunisien), Touristenbüro, am Place 7 Novembre, 1, Ave. Mohamed V, Tunis, Tel.: 71-341.077, nähere Auskünfte.

Anmeldung

Alle Deutschen, die sich in Tunesien niederlassen,  werden gebeten, sich zur webbasierten Deutschenliste der Botschaft an- und abzumelden. Die Eintragung ist freiwillig, wird aber zu Ihrem eigenen Vorteil empfohlen. Der entsprechende Link ist: http://service.diplo.de/registrierungav .

Bei Vorlage der Abmeldebescheinigung aus Deutschland ändern wir den Wohnort in Ihrem Reisepass.

Anträge auf

- Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe

- Geburtsanzeigen für in Tunesien geborene Kinder

- Namensänderungen (Namenserklärungen)

können bei der Botschaft gestellt werden.

Vorzulegen sind, im Original und in Kopie:

- Reisepässe

- legalisierte Heirats- bzw. Geburtsurkunde, übersetzt in die deutsche Sprache

- ggf. Nachweis über die Namensführung

Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an die Konsularabteilung der Botschaft.

Arbeitsaufnahme

Zur Aufnahme einer Arbeit in Tunesien wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese kann beantragt werden, sobald ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde. Ihr zukünftiger Arbeitgeber sollte hierbei behilflich sein. Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere auch im Tourismusbereich, da nachgewiesen werden muss, dass der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem tunesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann.

Weitergehende Auskünfte kann das tunesische Arbeitsministerium erteilen:

Ministère de l'Emploi

Bureau des Etrangers

10, Avenue Guled Haffouz

1005 Tunis

Tel.: 00216-71-798.196

Automobilclubs in Tunis

Touring-Club de Tunisie (Partnerclub des ADAC)

15, Rue d'Allemagne

Tunis

Tel.: 71-323.114

Automobilclub de Tunisie

29, Ave. Habib Bourguiba

Tunis

Tel.: 71-350.217

Sollte Ihr Auto in Tunis wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so können Sie es gegen Entrichtung einer Gebühr bei der "Fourrière" (Ave. Moncef Bey, Tunis, Tel.: 71-344.171) abholen. Bezüglich der Adressen der "Fourrières" anderer Städte wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen.

Beglaubigung von Fotokopien

Die Botschaft ist berechtigt, die Übereinstimmung von Fotokopien von Schriftstücken mit dem Original zu bestätigen. Die Vorlage des Originals sowie der zu beglaubigenden Kopien ist dazu erforderlich. Die Gebühren liegen in der Regel bei 5,- bzw. 10,- Euro in Landeswährung.

Beglaubigung von Unterschriften

Die Botschaft ist befugt, Unterschriftsbeglaubigungen vorzunehmen, d.h. die Identität des Unterzeichners eines Schriftstückes zu bestätigen. Zur Vornahme dieser Beglaubigung ist persönliche Vorsprache und Vorlage eines Ausweisdokumentes (z.B. Reisepass) erforderlich.

Die Mindestgebühr beträgt 15,- Euro, kann jedoch je nach zugrundeliegendem Rechtsgeschäft bis zu 250,- Euro in Landeswährung betragen.

Beglaubigung von Übersetzungen

Die Botschaft kann die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zur deutschen Sprache bestätigen, selbst jedoch keine Übersetzungen anfertigen (Übersetzer). Die Beglaubigungsgebühr beträgt mindestens 10,- Euro in Landeswährung und richtet sich nach der Länge des Textes.

Beurkundungen

Einige Rechtsgeschäfte bedürfen der Beurkundung (z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Erbscheinsanträge, Grundstücksgeschäfte usw.). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an die Konsularabteilung der Botschaft.

Campingplätze

Nach Auskunft des ONTT gibt es in Tunesien drei Campingplätze:

- Hammam-Lif (Moulin Bleu)

- Hammam-Sousse

- Nabeul (Yasmins)

Camping ist auch an anderen Orten gestattet, wenn die örtliche Polizeibehörde vorher unterrichtet wurde.

Deutschsprachige Rundfunksendung

Radio Tunis täglich um 10.00 Uhr auf UKW 92,0 oder 98,2

"Deutsche Welle" auf Kurzwelle 6075 KHz.

Devisenbestimmungen

In Tunesien herrschen strenge Devisenbeschränkungen. Die Landeswährung (Tunesische Dinar - TD - ) darf grundsätzlich weder ein- noch ausgeführt werden. Ausländische Zahlungsmittel müssen bei der Einreise deklariert werden, sofern deren Gegenwert 5.000,- TD übersteigt. Bei der Ausreise können Restdevisen ohne Nachweis der Einfuhrdeklaration bis zu diesem Betrag wieder ausgeführt werden, höhere Summen jedoch nur gegen Vorlage des Nachweises.

Bei Verstössen gegen die tunesischen Zollvorschriften wird der mitgeführte Geldbetrag beschlagnahmt und grundsätzlich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren eingeleitet, in welchem mit einer Verhängung einer Geldstrafe in doppelter Höhe des bereits beschlagnahmten Betrages zu rechnen ist. Es ist unerheblich, ob in Unkenntnis der geltenden Devisenbestimmungen gehandelt wurde.

Darüberhinaus sind Devisengeschäfte nach tunesischem Recht nicht statthaft.

Weitere Informationen zum Thema "Zollvorschriften"

Diebstahl

Der Verlust oder Diebstahl des Passes ist der örtlich zuständigen tunesischen Polizeidienststelle anzuzeigen, die eine polizeiliche Bescheinigung ("attestation de perte / de vol") ausstellt, die der Botschaft und bei der Ausreise den tunesischen Grenzbehörden vorzulegen ist.

Die Botschaft kann Ihnen dann einen gebührenpflichtigen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Hierzu müssen Sie einen Identitätsnachweis, z.B. durch Pass- oder Ausweiskopien, Führerschein o.ä. vorlegen. Die erforderlichen Passfotos können Sie bei Schnellfotographen auf der Avenue de la Liberté oder in Botschaftsnähe auf der Avenue Jughurta machen lassen (s.a. Reiseausweise als Paßersatz).

Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist ebenfalls umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen (Führerschein).

Eheschließungen

Ein ausführliches Merkblatt der Botschaft finden Sie als PDF Dokument auf der vorherigen Seite

Einreise mit dem Kfz

Von einigen Autoversicherungsunternehmen werden Reisen in Tunesien nicht mehr wie bisher automatisch abgedeckt. Es wird deshalb empfohlen, sich
vor Reiseantritt explizit über den vorliegenden Versicherungsschutz zu erkundigen.


 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis bzw. Kinderreisepass muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).

Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis, Tel.: 71-333.000, beantragt werden.

Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich.

Weitergehende Auskunft wird von dem tunesischen Innenministerium erteilt:

Ministère de l'Intérieur et du Développement local

Service des Etrangers

1, Avenue Habib Bourguiba

1001 Tunis

Tel.: 00216-71-333.000

Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht mit französischer Übersetzung der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.

Bei der Einreise mit dem Kfz werden die Fahrzeugdaten in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht. Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Strassenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall totalbeschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.

Es wird dringend empfohlen, eine Auslandsschutzversicherung für das Fahrzeug- gültig für Tunesien- abzuschließen.

Hinweis für Doppelstaater: Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).

Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.

Flug- und Fährgesellschaften

Compagnie Tunisienne de Navigation (CTN)

122, Rue de Yougoslavie

Tunis (Fährverbindungen)

Tel.: 71-321.300/322.775/322.802

Navitours

8, Rue d'Algers

Tunis (Fähr- und Flugverbindungen)

Tel.: 71-339.500

Tunis Air

113, Ave. de la Liberté

Tunis (Flugverbindungen)

Tel.: 71-841.258/841.967

Tuninter (Inlandsverbindungen)

Immeuble Securas

Z.I. Tunis / Charguia 2

Tel.: 71-701.111/701.717

Lufthansa

Immeuble Maghrebia

Z.I. Tunis / Charguia

Tel.: 71-941.344

Fax: 71-940.477

Führerschein

Die Botschaft kann keine Führerscheine ausstellen. Hierfür sind ausschließlich die Führerscheinstellen im Inland zuständig.

Führungszeugnis

Führungszeugnisse werden vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, Sachgebiet BZR 32 - Internationale Rechtshilfe - 53094 Bonn ausgestellt. Anträge können Sie auch in der Botschaft erhalten. Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13,- Euro. Die Gebühr für die erforderliche Unterschriftsbeglaubigung beträgt 20,- Euro in Landeswährung. Nähere Informationen auch unter www.bzr.bund.de

Gebühren

Gebühren können bei der Botschaft nur in Landeswährung (tunesische Dinar) zum jeweiligen Tageskurs in bar eingezahlt werden. Euro sowie US-Dollar-Beträge können aus abrechnungstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden.

Geldprobleme

Bank-Karten von allen deutschen Banken und Sparkassen können unter folgender Telefonnummer rund um die Uhr gesperrt werden: 0049-69-74 09 87 oder 0049-1805-02-10-21

Notfallnummern der Kreditkartenunternehmen:

Eurocard/Mastercard: 0049-69-79 33 19 10 / 79 33 22 00

Visa: 0049-203-347 2000

American Express: 0049-69-97 97 10 00 / 97 97 20 00

Bei Geldverlust oder sonstigen finanziellen Schwierigkeiten im Ausland bietet das Überweisungssystem der Firma "Western Union Money Transfer" eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Bargeld an diverse Auszahlungsstellen nach Tunesien zu verschicken.

Überweisungen von Deutschland aus sind möglich bei

allen Geschäftsstellen der ReiseBank AG und Cash Express GmbH an fast allen großen Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzübergängen, meist 7 Tage in der Woche geöffnet (Tel.: ++49-30-88 17 11 7, Fax: ++49-30-31 36 07 7, täglich von 7.30 bis 22.00 Uhr geöffnet)

- vielen Filialen der Volks- und Raiffeisenbanken, die den Auftrag an die ReiseBank AG weiterleiten

- den Filialen der Postbank (dort genannt Postbank Minuten-Service) (Tel.: ++49-180-30 30 33 0)

Nach Auskunft der ReiseBank AG ist dort der eingezahlte Betrag in der Regel nach wenigen Minuten weltweit abrufbar, bei Einzahlungen über die Postbank oder andere Banken kann es länger dauern. Die Auszahlung erfolgt in Landeswährung. Einzahler bei der ReiseBank AG werden über mögliche Auszahlungsstellen informiert. Darüberhinaus können die Agenten der Western Union im Internet unter http://www.reisebank.de abgerufen werden.
Weitere Informationen sind der Homepage zu entnehmen: http://www.westernunion.com .

In Tunesien sind die Postämter und viele Banken an Western Union angeschlossen. dort können Sie das Geld in Dinar erhalten.

Geldumtausch

Devisen können bei jeder grösseren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag gewechselt werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den grösseren Hotels und an Flughäfen. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Eurocard/Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Bank-Card/Maestro-Karte möglich.

Bewahren Sie die Einfuhrbescheinigungen und die Umtauschquittungen sorgfältig auf.

WICHTIG:

Beachten Sie die in Tunesien geltenden strengen Devisenbestimmungen!

Immobilienerwerb

Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Tunesien Immobilien, d.h. Land- oder Hausbesitz, erwerben. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Zum Abschluß eines rechtswirksamen Grundstückgeschäfts bedarf es der vorherigen Zustimmung des örtlich zuständigen Gouverneurs. Dessen Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner richterlichen Überprüfung. Wird diese vorherige Zustimmung nicht eingeholt, kann ein gültiger Kaufvertrag und ein Erwerb des Eigentums nicht zustande kommen, selbst wenn bereits Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet wurden.

Die Bearbeitungszeit des Genehmigungsverfahrens beträgt in der Regel mehrere Jahre.

Die Botschaft empfiehlt nachdrücklich, bei Grundstücksgeschäften einen tunesischen Anwalt zu konsultieren.

Jugendherbergen

In der Medina von Tunis

Übernachtung/Frühstück: 17,000 TD

Tel.: 71-567.850

In Radès

Übernachtung: 5,000 TD

Übernachtung/Frühstück: 7,000 TD

Tel.: 71-443.631

Kfz-Abmeldung

Die Botschaft weist darauf hin, daß seit dem 12.06.1998 eine Abmeldung von in Deutschland zugelassenen Kfz durch die Botschaft  nur noch auf Ersuchen der innerdeutschen Zulassungsbehörde vorgenommen werden kann.

Für weitere Hinweise über den Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte vor Ausfuhr des KfZz an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.

Krankheitsfälle

In allen Privatkrankenhäusern und bei Ärzten erfolgt eine Behandlung nur gegen Barzahlung. Es wird empfohlen, vor Antritt der Reise eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Kosten für einen Ambulanzflug abdeckt.

Es existiert ein Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tunesien vom 16.04.1984. Pflichtversicherte und anspruchsberechtigte Familienangehörige sollten sich vor der Abreise aus Deutschland eine Anspruchsbescheinigung nach Vordruck TN/A11 bzw. TN/A12 von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ausstellen und sich über die Sachleistung in Tunesien belehren lassen. Das Abkommen sieht eine ärztliche Versorgung ausschließlich in tunesischen staatlichen Krankenhäusern vor.

Eine Liste von in Tunis ansässigen Ärzten finden Sie auf dieser Seite ganz unten.

Lebensbescheinigung

Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei einem deutschen Rententräger werden in der Botschaft nur bei persönlicher Vorsprache beglaubigt. Eine Beteiligung von Übersetzern ist nicht erforderlich. Der Antragsteller ist für die Übersendung der Lebensbescheinigung nach Deutschland selbst verantwortlich. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.

Legalisation

Die Legalisation dient als eine besondere Art der Beglaubigung dem Zwecke, den Behörden und Gerichten im Inland die bessere Beurteilung von Originalen ausländischer Urkunden zu ermöglichen. Der Legalisationsvermerk der Botschaft bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Funktion des Ausstellers sowie die Echtheit des verwendeten Dienstsiegels und erfolgt - ausschließlich - auf dem Original.

Weitere Informationen zu der Prozedur (Einholen von Vor- und Überbeglaubigungen durch den Urkundeninhaber, Gebühren, Stellvertretung etc.) finden Sie auf unserem Merkblatt zum Thema Legalisation.

Nachtapotheken

Nachtapotheken sowie Sonntags geöffnete Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.

Rechtsverfolgung in Zivil- und Handelssachen in Tunesien

Ein ausführliches Merkblatt der Botschaft finden Sie unter der Rubrik Konsularhilfe

Reisegenehmigungen für das militärische Sperrgebiet im Süden Tunesiens

Reisegenehmigungen für das militärische Sperrgebiet im Süden Tunesiens müssen frühzeitig beantragt werden bei dem

Gouvernorat de Tataouine

3200 Tataouine

Tel.: 00216-75-870.352

Fax: 00216-75-870.360

Strafrecht

Der Besitz schon kleinster Mengen von Rauschgift, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmass für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen.

Telefonieren nach Deutschland

Vorwahl aus Tunesien in die Bundesrepublik Deutschland: 0049, danach Vorwahl der deutschen Stadt (ohne Null) oder über Telefonvermittlung Nummer 17. Preis pro Minute: ca. 0,550 TD.

Umzugsbescheinigung

Umzugsbescheinigungen zur Vorlage bei deutschen Behörden (z.B. Zoll) werden von der Botschaft ausgestellt. Erforderlich sind Angaben über den Zeitraum des Aufenthaltes in Tunesien und, sofern zutreffend, des Arbeitgebers sowie eine Kopie der tunesischen Aufenthaltsgenehmigung ("Carte de Séjour").

Die Gebühr für eine Umzugsbescheinigung beträgt 20,- Euro in Landeswährung.

Preiswerte Unterkunftsmöglichkeiten im Raum Tunis

Hotel Transatlantique

106, Rue de Yougoslavie, Tunis

EZ 15,000 TD, DZ 30,000 TD (mit Frühstück)

Tel.: 71-240.680

Hotel Splendide

Rue M'Barek, Tunis

EZ 9,000 TD, DZ 13,000/15,000 TD (mit Dusche, ohne Frühstück)

Tel.: 71-322.844

Hotel Maison Dorée

6 bis, Rue de Hollande, Tunis

EZ 33,600 TD, DZ 41,000 TD (mit Frühstück)

Tel.: 71-240.632/240.631

Hotel Golf Royal

EZ 55,000 TD, DZ 80,000 TD (mit Frühstück)

Tel.: 71-344.311

Hotel Ibn Khaldoun

30, Rue du Koweit, Tunis

EZ 82,000 TD, DZ 99,000 TD (ohne Frühstück)

Tel.: 71-832.211/833.211

Hotel Salambô

Rue de Grèce, Nähe Palmarium

71 334 252

Vertragswerkstätten in Tunis

Sté Ennakl (Volkswagen)

Tunis - La Charguia

Tel.: 70-836.644

Sté. Le Moteur (Mercedes Benz)
Tunis - La Charguia

Tel.: 71-205.502

BMW

Tunis - La Charguia

Tel.: 71-706.955/704.772/706.756/707.312

Waffen

Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt.

Wechselkurs

Amtlicher Wechselkurs der Botschaft, Stand März 2009:

1,- Euro = 1,85 TD (tunesische Dinar)

Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Beachten Sie auch die in Tunesien geltenden strengen Devisenbestimmungen!

Einreise mit dem Kfz:

Von einigen Autoversicherungsunternehmen werden Reisen in Tunesien nicht mehr wie bisher automatisch abgedeckt. Es wird deshalb empfohlen, sich
vor Reiseantritt explizit über den vorliegenden Versicherungsschutz zu erkundigen.

Zollspezifische Fragen beantwortet die tunesische Zollbehörde:

Douanes Tunisiennes

5, Rue Ichbilia

1000 Tunis

Tel.: 00216-71-333.700