Informationen für deutsche Staatsangehörige
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Rk-Abteilung
Konsularische Dienstleistungen für deutsche Staatsangehörige (z.B. in Renten-, Legalisations-, Bescheinigungs- und Beglaubigungsangelegenheiten) können während der regulären Öffnungszeiten der Botschaft (Montag -- Freitag: 08.30 -10.30 Uhr) in Anspruch genommen werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist grundsätzlich weder erforderlich, noch möglich. Lediglich die Vornahme von Beurkundungen (z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Erbschaftsangelegenheiten u.s.w.) kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Es wird außerdem darum gebeten, für die Beantragung eines Reisepasses/Kinderreisepasses unter der Telefonnummer 71 143 236 vorab einen Termin zu vereinbaren.
allgemeine Öffnungszeiten
Hilfe in Notfällen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Servicespektrum Konsularhilfe
Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.
Servicespektrum Konsularhilfe
Opferrente für politische Häftlinge der DDR
Politische Häftlinge des SED-Unrechtsregimes erhalten künftig eine Opferrente. Wer in der DDR aus politischen Gründen mindestens sechs Monate inhaftiert war und unterhalb einer Einkommensgrenze liegt, erhält monatlich 250 Euro.
Die Einkommensgrenze liegt für Alleinstehende bei 1.035 Euro, für Verheiratete bei 1.380 Euro monatlichem Einkommen. Renten werden nicht auf das Einkommen angerechnet.
Opferrente